Amtsblattmitteilung
SEQ CHAPTER \h \r 1URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 5. November 2003
in der Rechtssache T-326/01: Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1
(Beamte ─ Beurteilung ─ Ausübung der Tätigkeit eines Personal- und Gewerkschaftsvertreters ─ Anfechtungsklage)
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-326/01, Giorgio Lebedef, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Senningerberg (Luxemburg), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser), wegen Aufhebung der Entscheidung über die Erstellung der endgültigen Beurteilung des Klägers für die Zeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1997 hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin V. Tiili sowie der Richter P. Mengozzi und M. Vilaras ─ Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat ─ am 5. November 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 84 vom 6.4.2002.