Language of document : ECLI:EU:T:2008:548





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 3. Dezember 2008 – RSA Security Ireland/Kommission

(Rechtssache T-210/07)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsamer Zolltarif – Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte – Zuständigkeit der nationalen Zollbehörden – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Art. 12 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 48-56, 64)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung über die Einreihung einer Ware in eine bestimmte Position der Kombinierten Nomenklatur, die von der Kommission getroffen und der Klägerin per E‑Mail der Irish Revenue Commissioners (irische Finanz- und Zollbehörden) vom 30. März 2007 mitgeteilt worden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die RSA Security Ireland Ltd trägt die Kosten.