Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Dezember 2008 - Gaedertz/HABM - Living Byte Software (GlobalRemote)
(Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Johann-Christoph Gaedertz (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. M. Gerstenberg)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: B. Schmidt)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Living Byte Software GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Freifrau von Welser)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2007 (Sache R 272/2005-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herrn Johann-Christoph Gaedertz und der Living Byte Software GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Der Kläger und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten.
Der Kläger trägt die Kosten des Beklagten.
____________1 - ABl. C 183 vom 4.8.2007.