Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Dezember 2008 - Gaedertz/HABM - Living Byte Software (GlobalRemote)

(Rechtssache T-209/07)1

(Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Johann-Christoph Gaedertz (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. M. Gerstenberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: B. Schmidt)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Living Byte Software GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Freifrau von Welser)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2007 (Sache R 272/2005-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Herrn Johann-Christoph Gaedertz und der Living Byte Software GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten.

Der Kläger trägt die Kosten des Beklagten.

____________

1 - ABl. C 183 vom 4.8.2007.