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Klage, eingereicht am 22. März 2010 - Saupiquet/Kommission

(Rechtssache T-131/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Saupiquet (Courbevoie Cedex, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Ledru)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. REM 07/08 vom 16. Dezember 2009 insgesamt für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung K (2009) 10005 endg. der Kommission vom 16. Dezember 2009, mit der den französischen Behörden mitgeteilt wird, dass die Erstattung der Einfuhrzölle auf Thunfisch in Dosen mit Ursprung in Thailand an die Klägerin nicht gerechtfertigt ist [Vorgang REM 07/08].

Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor, die Kommission habe gegen ihre Pflichten verstoßen, den Importeuren, die in Frankreich oder in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen seien, in denen die Zollstellen sonntags gesetzlich geschlossen seien, und die ihre Zollanmeldungen am Montag, dem 2. Juli 2007 eingereicht hätten, einen gleichberechtigten und nicht diskriminierenden Zugang zu dem Kontingent Nr. 09/2005 für den Zeitraum 2007/2008 zu gewährleisten,

indem sie unter den in diesem Fall gegebenen Umständen, in dem dieses Kontingent am Sonntag, dem 1. Juli 2007 eröffnet wurde, nicht die Regelungen getroffen habe, die eine gleichberechtigte und nicht diskriminierende Behandlung dieser Importeure ermöglicht hätten, und

indem sie den Tag der Eröffnung dieses Kontingents nicht auf Montag, den 2. Juli 2007 verlegt habe, obwohl das in Rede stehende Kontingent sehr kritisch gewesen sei.

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