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Klage, eingereicht am 16. März 2010 - M/EMEA

(Rechtssache T-136/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: M (Prozessbevollmächtigte: C. Thomann, Barrister, und I. Khawaja, Solicitor)

Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

Anträge

Der Kläger beantragt,

ihm nach Art. 340 AEUV Schadensersatz in zu errechnender oder vom Gericht als angemessen angesehener Höhe zuzusprechen;

ihm Zinsen auf den zugesprochenen Betrag zu einem Satz zuzusprechen, der dem Satz nach Section 35A des Supreme Court Act entspricht, oder in einer vom Gericht als angemessen angesehenen Höhe;

ihm Kostenersatz zuzusprechen;

alle sonstigen, vom Gericht als erforderlich angesehenen Anordnungen zu treffen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger begehrt gemäß Art. 340 AEUV den Ersatz des Schadens, der ihm durch einen Unfall am Arbeitsplatz entstanden sei. Er macht geltend, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen ihm gegenüber als Arbeitgeberin verletzt und er dadurch Verletzungen erlitten habe.

Der Kläger beruft sich u. a. auf Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG1, Ziff. 15 des Anhangs I der Richtlinie 89/654/EWG2 und Art. 3 der Richtlinie 89/655/EWG3 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Beklagte habe dadurch, dass sie ihren Sicherheits- und Gesundheitsschutzverpflichtungen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Verringerung von Gefahren, der Eignung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und der Bereitstellung geräumter Arbeitsflächen nicht nachgekommen sei, gegen ihre Verpflichtungen aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzrecht des Vereinigten Königreichs sowie gegen ihre allgemeine Sorgfaltspflicht verstoßen. Der Kläger habe aufgrund dieser Rechtsverstöße körperliche Verletzungen, finanzielle Verluste und immaterielle Schäden erlitten und habe daher Anspruch auf Ersatz.

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1 - Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. 1989, L 183, S. 1).

2 - Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. 1989, L 393, S. 1).

3 - Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. 1989, L 393, S. 13).