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Urteil des Gerichts vom 20. Mai 2014 – De Luca/Kommission

(Rechtssache T-200/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Ernennung – Einstufung in die Besoldungsgruppe – Ernennung in eine höhere Funktionsgruppe im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren – Klageabweisung im ersten Rechtszug nach Zurückverweisung durch das Gericht – Inkrafttreten des neuen Statuts – Übergangsbestimmungen – Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Patrizia De Luca (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Orlandi und J.-N. Louis, dann S. Orlandi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 30. Januar 2013, De Luca/Kommission (F-20/06 RENV, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Patrizia De Luca und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten in den beiden Verfahren vor dem Gericht und in den beiden Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten in den beiden Verfahren vor dem Gericht und in den beiden Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst.

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1     ABl. C 171 vom 15.6.2013.