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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. März 2008 - Giannini / Kommission

(Rechtssache T-100/04)1

(Öffentlicher Dienst − Allgemeines Auswahlverfahren− Nichtaufnahme in die Reserveliste − Unregelmäßigkeiten im Ablauf der Prüfungen, die das Ergebnis verfälschen können − Gleichbehandlung − Anfechtungsklage − Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Massimo Giannini (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Lozano Palacios und M. Velardo, sodann G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt M. Genton)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Auswahlausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/9/01 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten (A7/A6) für die Sachgebiete Wirtschaft und Statistik (ABl. 2001, C 240 A, S. 12), den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, sowie auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten des Klägers.

Der Kläger trägt ein Viertel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.