Language of document :

Klage, eingereicht am 14. November 2011 - S & S Szlegiel Szlegiel i Wiśniewski/HABM - Scotch & Soda (SODA)

(Rechtssache T-590/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: S & S Piotr Szlegiel Jacek Szlegiel i Robert Wiśniewski sp. j. (Gorzów Wielkopolski, Republik Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Sikorski)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Scotch & Soda BV (Hoofddorp, Niederlande)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. August 2011 in der Sache R 1570/2010-2 aufzuheben;

den Widerspruch Nr. B1438250 insgesamt zurückzuweisen;

dem Beklagten aufzugeben, die Eintragung der angemeldeten Marke vorzunehmen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SODA" für Waren der Klasse 25 - Anmeldung Nr. 6970875.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "SCOTCH & SODA" (Nr. 3593498) für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde insgesamt zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) nicht gewürdigt habe, dass es zwischen den Marken genügend bildliche, klangliche und begriffliche Unterschiede gebe, was insbesondere im Hinblick auf die von der Beschwerdekammer vorgenommene Analyse der begrifflichen Bedeutung der Marken gelte, (ii) den dominierenden Bestandteil der streitigen Zeichen nicht angemessen beschrieben und analysiert habe und (iii) nicht hinreichend berücksichtigt habe, welchen Grad an Aufmerksamkeit der Durchschnittsverbraucher der betreffenden Warengruppe widme.

____________