Klage, eingereicht am 26. Juni 2006 - Baele u. a. / Kommission
(Rechtssache F-70/06)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Jan Baele (Beernem, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge der Kläger
die Weigerung der Anstellungsbehörde aufzuheben, die Kläger in das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2005 nach den Besoldungsgruppen A*10 und B*10 beförderten Beamten aufzunehmen, so wie sich diese Entscheidungen stillschweigend aus den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 vom 23. November 2005 ergeben;
die Anstellungsbehörde auf die Folgen der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hinzuweisen, insbesondere auf die Neueinstufung der Kläger, je nachdem in die Besoldungsgruppe A*10 rückwirkend zum 1. März 2005 oder in die Besoldungsgruppe B*10 rückwirkend zum 1. Januar 2005;
hilfsweise, der Beklagten aufzugeben, die Kläger bei ihrer nächsten Beförderung als je nachdem für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A*10 oder nach Besoldungsgruppe B*10 in Betracht kommend anzusehen, und sie zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der den Klägern dadurch entstanden ist, dass sie nicht je nachdem zum 1. März 2005 nach Besoldungsgruppe A*10 oder zum 1. Januar 2005 nach Besoldungsgruppe B*10 befördert worden sind;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger stützen sich zur Begründung ihrer Klage auf Gründe, die mit den im Rahmen der Rechtssache F-45/06
1 vorgetragenen Klagegründen identisch sind.
____________1 - ABl. C 143 vom 17.6.2006, S. 39.