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Klage, eingereicht am 11. Juli 2014 – Laboratoire Nuxe/HABM – NYX, Los Angeles (NYX)

(Rechtssache T-537/14)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Laboratoire Nuxe (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Antoine-Lalance)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: NYX, Los Angeles Inc. (Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. April 2014 in der Rechtssache R 1575/2013-5 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: NYX, Los Angeles Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt wird, der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „NYX“ für Waren der Klasse 3 – internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt wird, Nr. 11 052 316.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „NUXE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 und 44.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.