Klage, eingereicht am 11. Juli 2014 – Laboratoire Nuxe/HABM – NYX, Los Angeles (NYX)
(Rechtssache T-537/14)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Laboratoire Nuxe (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Antoine-Lalance)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: NYX, Los Angeles Inc. (Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. April 2014 in der Rechtssache R 1575/2013-5 aufzuheben;
dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: NYX, Los Angeles Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt wird, der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „NYX“ für Waren der Klasse 3 – internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt wird, Nr. 11 052 316.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „NUXE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 und 44.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.