Klage, eingereicht am 26. November 2014 – Ugly/HABM – Group Lottuss (COYOTE UGLY)
(Rechtssache T-778/14)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ugly, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: T. St Quintin, Barrister, K. Gilbert und C. Mackey, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Group Lottuss Corp., SL (Barcelona, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „COYOTE UGLY“ – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 226 198.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 16. September 2014 in der Sache R 1369/2013-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidungen der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuheben und den Widerspruch an die Widerspruchsabteilung zur nochmaligen Prüfung zurückzuverweisen;
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.