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Klage, eingereicht am 26. November 2014 – Ugly/HABM – Group Lottuss (COYOTE UGLY)

(Rechtssache T-778/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Ugly, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: T. St Quintin, Barrister, K. Gilbert und C. Mackey, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Group Lottuss Corp., SL (Barcelona, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „COYOTE UGLY“ – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 226 198.

Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 16. September 2014 in der Sache R 1369/2013-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuheben und den Widerspruch an die Widerspruchsabteilung zur nochmaligen Prüfung zurückzuverweisen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.