Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2016 –
Ugly/HABM – Group Lottuss (COYOTE UGLY)
(Rechtssache T‑778/14)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke COYOTE UGLY – Relative Eintragungshindernisse – Verfall der älteren Gemeinschaftswortmarke – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine nicht eingetragene Marke – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 – Keine notorisch bekannte Marke im Sinne von Art. 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft – Art. 8 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 26, 27, 46)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Begriff – Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Geschäftstätigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 28)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Örtliche Bedeutung des Zeichens (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 29, 30)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Zeitliches Kriterium (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4 Buchst. a) (vgl. Rn. 31)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Wortmarke COYOTE UGLY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Rn. 48)
6. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer in einem Mitgliedstaat notorisch bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke COYOTE UGLY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. c) (vgl. Rn. 63)
7. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Zweck (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 1) (vgl. Rn. 66, 67)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 16. September 2014 (Sache R 1369/2013‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ugly, Inc. und der Group Lottuss Corp. |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Ugly, Inc. trägt die Kosten. |