Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Reddig/HABM - Morleys (Messergriff)
(Rechtssache T-164/11)
(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke - Messergriff - Absolutes Eintragungshindernis - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, besteht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Nichtigerklärung durch die Beschwerdekammer)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Reddig GmbH (Drebber, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Thomas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Morleys Ltd (Preston, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Stein und M. Terbach sowie Solicitor E. Gunaratnam)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2010 (Sache R 1072/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Morleys Ltd und der Reddig GmbH
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Reddig GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 152 vom 21.5.2011.