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Klage, eingereicht am 7. Februar 2012 - AMC-Representações Têxteis/HABM - MIP Metro Group (METRO KIDS COMPANY)

(Rechtssache T-50/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: AMC-Representações Têxteis Lda (Taveiro, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Caires Soares)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG (Düsseldorf, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. November 2011 in der Sache R 2314/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "METRO KIDS COMPANY" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 24, 25 und 39 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8200909

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung Nr. 852751 der Bildmarke "METRO" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft festgestellt habe, dass die einander gegenüberstehenden Marken ähnlich seien und eine Verwechslungsgefahr und/oder eine Assoziationsgefahr nicht ausgeschlossen werden könnten

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