Urteil des Gerichts vom 25. November 2014 – Orange/Kommission
(Rechtssache T-402/13)1
(Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird – Verhältnismäßigkeit – Angemessenheit – Notwendigkeit – Fehlen von Willkür – Begründung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Orange (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-P. Gunther und A. Giraud)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Dawes und F. Ronkes Agerbeek)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen C (2013) 4103 final und C (2013) 4194 final der Kommission vom 25. und vom 27. Juni 2013 in einem Verfahren nach Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates, die sich an die France Télécom SA und Orange sowie an alle von diesen direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften richten
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Orange trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 313 vom 26.10.2013.