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Urteil des Gerichts vom 25. November 2014 – Orange/Kommission

(Rechtssache T-402/13)1

(Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird – Verhältnismäßigkeit – Angemessenheit – Notwendigkeit – Fehlen von Willkür – Begründung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Orange (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-P. Gunther und A. Giraud)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Dawes und F. Ronkes Agerbeek)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen C (2013) 4103 final und C (2013) 4194 final der Kommission vom 25. und vom 27. Juni 2013 in einem Verfahren nach Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates, die sich an die France Télécom SA und Orange sowie an alle von diesen direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften richten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Orange trägt die Kosten.

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1     ABl. C 313 vom 26.10.2013.