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Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 – De Nicola/EIB

(Rechtssache T-264/11 P)1

(Rechtsmittel − Öffentlicher Dienst – Personal der EIB – Beurteilung – Beförderung – Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2007 − Entscheidung des Beschwerdeausschusses – Mobbing − Angemessene Frist – Aufhebungsantrag – Schadensersatzantrag)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Gilliams und F. Martin, sodann T. Gilliams und G. Nuvoli im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 8. März 2011, De Nicola/EIB (F-59/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 8. März 2011, De Nicola/EIB (F-59/10), wird, soweit es die Anträge von Herrn Carlo De Nicola auf Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Europäischen Investitionsbank (EIB) und auf Ersatz des Schadens, der Herrn De Nicola durch Mobbing von Seiten der EIB entstanden sein soll, zurückweist, aufgehoben.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1     ABl. C 211 vom 16.7.2011.