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Klage, eingereicht am 7. März 2014 – ANKO/Kommission

(Rechtssache T-154/14)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: ANKO Anonymos Etairia Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass der Gesamtbetrag von 185 664,10 Euro, den die Kommission ihr für das Projekt OASIS bereits gezahlt hat, und der Gesamtbetrag von 465 062,84 Euro, den die Kommission ihr für das Projekt PERFORM bereits gezahlt hat, förderfähige Kosten sind;

festzustellen, dass der Betrag von 1 824,05 Euro, den die Kommission für das Projekt OASIS nicht gezahlt hat, und der Betrag von 637 117,17 Euro, den die Kommission als Zuschuss für das Projekt PERFORM nicht gezahlt hat, förderfähige Kosten sind und die Kommission diese Beträge folglich an ANKO zu zahlen hat;

der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage betrifft die Haftung der Kommission gemäß Art. 272 AEUV für die Verträge Nr. 215754 bzw. Nr. 215952 zur Durchführung der Projekte OASIS bzw. PERFORM.

Die Klägerin macht insbesondere geltend, dass, obwohl sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe, die Kommission unter Verstoß gegen die genannten Verträge, den Grundsatz von Treu und Glauben, das Verbot des Rechtsmissbrauchs und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Rückzahlung der an ANKO gezahlten Beträge als nicht förderfähige Kosten verlange und die Zahlung des restlichen Zuschusses ablehne. Daher verstoße es erstens gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Kommission gegenüber ANKO, wenn die Kommission die Förderfähigkeit nahezu des gesamten Zuschusses für die Projekte OASIS und PERFORM verneine. Zweitens sei die Rückforderung dieser Beträge unverhältnismäßig und missbräuchlich.