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Urteil des Gerichts vom 27. April 2016 – ANKO/Kommission

(Rechtssache T-154/14)1

(Schiedsklausel – Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] – Projekte Perform und Oasis – Förderfähige Kosten – Rückerstattung der gezahlten Beträge – Widerklage – Verzugszinsen)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt V. Christianos, Rechtsanwältin S. Paliou und Rechtsanwalt A. Skoulikis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und P. Arenas im Beistand von Rechtsanwältin O. Lytra)

Gegenstand

Klagen gemäß Art. 272 AEUV und zwar zum einen Klage auf erstens Feststellung der Unbegründetheit der Forderung der Kommission, mit der die Rückzahlung der Finanzhilfen verlangt wird, die in Durchführung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) geschlossenen Vereinbarungen Nr. 215754, „Offene Architektur für zugängliche Dienste, Integration und Standardisierung“, und Nr. 215952, „Komplexes multiparametrisches System zur effektiven und dauerhaften Bewertung und Verfolgung der motorischen Fähigkeit in Fällen einer Parkinson-Erkrankung und anderer neurodegenerativer Erkrankungen“, an die Klägerin gezahlt wurden, und zweitens Verurteilung der Kommission zur Zahlung des nach diesen Vereinbarungen noch ausstehenden Restbetrags der Finanzhilfen sowie zum anderen Widerklage auf Verurteilung der Klägerin zur Rückerstattung der im Rahmen dieser Vereinbarungen zu Unrecht gezahlten Finanzhilfen.

Tenor

Die Klage der ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias wird abgewiesen.

Die ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Betrag von 650 625,37 Euro zu zahlen, was der Rückerstattung der Finanzhilfen, die sie aufgrund der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) geschlossenen Vereinbarungen Nr. 215754, „Offene Architektur für zugängliche Dienste, Integration und Standardisierung“, und Nr. 215952, „Komplexes multiparametrisches System zur effektiven und dauerhaften Bewertung und Verfolgung der motorischen Fähigkeit in Fällen einer Parkinson-Erkrankung und anderer neurodegenerativer Erkrankungen“, erhalten hat, zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 3,75 % ab dem 3. Mai 2014 entspricht.

Die ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias trägt die Kosten.

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1     ABl. C 175 vom 10.6.2014.