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Klage, eingereicht am 9. Septembre 2013 – MedSkin Solutions Dr. Suwelack/HABM – Cryo-Save (CryoSafe)

(Rechtssache T-482/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: MedSkin Solutions Dr. Suwelack AG (Billerbeck, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Thünken)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cryo-Save AG (Pfäffikon, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Juli 2013 (Sache R 1759/2012-4) aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die beim HABM von der Klägerin eingelegte Beschwerde begründet und der Widerspruch folglich zurückzuweisen ist;

hilfsweise die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Juli 2013 (Sache R 1759/2012-4) aufzuheben und die Sache an den zuständigen Prüfer / die zuständige Prüferin beim HABM zurückzuweisen;

dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CryoSafe“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 40 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 619 586

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Cryo-Save AG

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „CryoSave“ für Waren der Klasse 10, 42 et 44

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009