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Klage, eingereicht am 30. August 2013 – You-View.tv/HABM – YouView TV Ltd (YouView+)

(Rechtssache T-480/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: You-View.tv (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Criel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: YouView TV Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juni 2013 in der Sache R 2112/2012-4 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „YouView+“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 38, 41 und 42 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 286 061.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Rot-weiße Bildmarke mit den Wortbestandteilen „You View You-View.tv“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41 – Benelux-Marke Nr. 838 408.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.