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Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 – CIVR u. a./Kommission

(Rechtssache T-303/09)1

(Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung für Aktionen, die in Frankreich anerkannte branchenübergreifende Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Landwirtschaftszweige durchführen – Finanzierung durch freiwillige Beiträge, die für obligatorisch erklärt wurden – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde – Rücknahme der Entscheidung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Conseil interprofessionnel des vins du Roussillon à appellation d’origine contrôlée (CIVR) (Perpignan, Frankreich), Comité national des interprofessions des vins à appellation d’origine et à indication géographique (CNIV) (Paris, Frankreich) und Interprofession nationale porcine (Inaporc) (Paris) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Calvet, O. Billard und Y. Trifounovitch)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky und S. Thomas und schließlich B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 bezüglich der Rahmenregelung für Aktionen, die in Frankreich anerkannte branchenübergreifende Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Landwirtschaftszweige durchführen

Tenor

Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 244 vom 10.10.2009.