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Klage, eingereicht am 29. Dezember 2010 - El Corte Inglés/HABM - Ruan (B)

(Rechtssache T-593/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J. L. Rivas Zurdo und Rechtsanwältin E. Seijo Veiguela)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Jian Min Ruan (Mem Martins, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Oktober 2010 in der Sache R 576/2010-2 aufzuheben, die Beschwerde der Widersprechenden vor dem HABM nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b GMV für begründet zu erklären und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Gemeinschaftsmarke Nr. 6 379 721 "B" (Wortbildmarke) zur Gänze zur Eintragung zuzulassen, aufzuheben sowie

dem oder den Beteiligten, die der vorliegenden Klage entgegentreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Jian Min Ruan.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in den Farben Rot und Weiß mit dem Buchstaben "B" als Wortbestandteil, für Waren der Klasse 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit dem Buchstaben "B" als Wortbestandteil für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).