Language of document : ECLI:EU:T:2014:90





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. Februar 2014 – Mäurer & Wirtz/HABM – Sacra (4711 Aqua Mirabilis)

(Rechtssache T‑25/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke 4711 Aqua Mirabilis – Ältere Gemeinschaftswortmarke AQUA ADMIRABILIS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15, 16)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken 4711 Aqua Mirabilis und AQUA ADMIRABILIS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 25-33, 39)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22-24)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 13. November 2012 (Sache R 1601/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sacra Srl und der Mäurer & Wirtz GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Mäurer & Wirtz GmbH & Co. KG trägt die Kosten.