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Klage, eingereicht am 3. Februar 2009 - Moschonaki / Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(Rechtssache F-10/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Chrysanthe Moschonaki (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung über die Zurückweisung der Anzeige der Klägerin gegen den Leiter der Personalabteilung wegen Mobbings und Antrag auf Verurteilung der Beklagten zum Ersatz der Schäden, die die Klägerin erlitten habe

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Direktors der Stiftung vom 29. Februar 2008, mit der ihre Anzeige gegen den Leiter der Personalabteilung wegen Mobbings zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung der Stiftung vom 24. Oktober 2008, mit der ihre am 27. Juni 2008 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Stiftung zur Zahlung von Schadensersatz an sie zu verurteilen, der vorläufig mit 100 000 Euro veranschlagt wird;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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