Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 14. Dezember 2006 - Klopfer / Kommission
(Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Erforderliche Berufserfahrung - Teilzeitbeschäftigung)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Matthias Klopfer (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Daniels und E. Pätzel)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Kraemer und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger wegen nicht ausreichender Berufserfahrung nicht zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/B11/03 zuzulassen, wobei seine Teilzeitbeschäftigung nur anteilig berücksichtigt wurde.
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 60 vom 11.3.2006.