Klage, eingereicht am 21. März 2013 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-24/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags der Klägerin, sie für die von der Kommission begangenen Fehler in einem Einstellungsverfahren zu entschädigen, das nicht zu Ende geführt wurde
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 5. Juni 2012 und vom 7. Dezember 2012 aufzuheben, mit denen der Schadensersatzantrag der Klägerin abgelehnt wurde;
die Kommission zu verurteilen, die Laufbahn der Klägerin wiederherzustellen;
die Kommission zur Zahlung von 14 911,07 Euro sowie der Beiträge zum Versorgungssystem ab Oktober 2011 und zur Zahlung von 2 500 Euro für den ihr entstandenen materiellen und immateriellen Schaden, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Herabsetzung im Laufe des Verfahrens, zu verurteilen, zuzüglich Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der geschuldeten Beträge zum von der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgelegten Zinssatz, erhöht um zwei Prozentpunkte;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.