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Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – Islentyeva/Rat

(Rechtssache T-233/22)1

(Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verbot für nicht in Russland registrierte Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum russischer natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen, im Hoheitsgebiet der Union zu landen, vom Hoheitsgebiet der Union zu starten oder das Hoheitsgebiet der Union zu überfliegen – Art. 4e des Beschlusses 2014/512/GASP – Unzuständigkeit des Gerichts – Art. 3d der Verordnung [EU] Nr. 833/2014 – Fehlende Klagebefugnis – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Ekaterina Islentyeva (Strassen, Luxemburg) (vertreten durch Rechtsanwälte F. Moyse und V. Sulea)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch V. Piessevaux und M.-C. Cadilhac als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch J.-F. Brakeland, C. Giolito, K. Simonsson, M. Carpus Carcea und B. Sasinowska als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage begehrt die Klägerin zum einen die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2022/335 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 57, S. 4), und zum anderen der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 57, S. 1).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Ekaterina Islentyeva und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 237 vom 20.6.2022.