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Klage, eingereicht am 4. Januar 2024 – LA/Kommission

(Rechtssache T-4/24)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: LA (vertreten durch Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 22. März 2023 aufzuheben, wonach sie nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 aufgenommen wurde, da sie beim Multiple-Choice-Test nicht genügend Punkte erreicht hatte;

die Entscheidung vom 28. März 2023 aufzuheben, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 22. Oktober 2023 aufzuheben, mit der die gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) am 22. Juni 2023 eingelegte Beschwerde stillschweigend zurückgewiesen wurde, nachdem das Organ vier Monate nach Einreichung der Beschwerde noch nicht reagiert hatte;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verstoß gegen Art. 27 des Statuts und Ungleichbehandlung der Bewerber, Verstoß gegen die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens. Verletzung des Vertrauensschutzes, Einrede der Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens.

Verstoß gegen die Begründungspflicht und den damit zusammenhängenden Grundsatz der Gleichheit der Parteien im Verfahren (Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union), Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.

Verstoß gegen Art. 5 Abs. 5 und 6 des Anhangs III des Statuts.

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