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Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – Heßler/Kommission

(Rechtssache T-369/22)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Zugunsten der Union erhobene Steuer – Steuerfreibetrag – Art. 3 Abs. 4 der Verordnung [EWG, Euratom, EGKS] Nr. 260/68 – Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder – Voraussetzungen für die Gewährung – Begriff „unterhaltsberechtigtes Kind“ – Art. 2 des Anhangs VII des Statuts – Aufhebungsantrag – Fehlerhaftes Vorverfahren – Teilweise Unzulässigkeit – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Michael Heßler (Mannebach, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwältin I. Steuer)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr und M. Brauhoff als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen im Wesentlichen, die Entscheidungen der Europäischen Kommission aufzuheben, mit denen seine Anträge auf einen Steuerfreibetrag für jede seiner beiden Töchter abgelehnt wurden, und zum anderen, die Kommission zu verpflichten, ihm – rückwirkend zum 1. August 2021 und solange die Voraussetzungen vorliegen – den in Rede stehenden Steuerfreibetrag zu gewähren, und sie zur Zahlung von Zinsen auf die nicht gezahlten Beträge zu verurteilen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Michael Heßler und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 326 vom 29.8.2022.