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Klage, eingereicht am 12. April 2010 - Grupo Osborne/HABM - Confecciones Sanfertús (TORO)

(Rechtssache T-165/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Grupo Osborne, SA (El Puerto de Santa María, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Iglesias Monravá)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Confecciones Sanfertús, SL (Graus, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) in der Sache R 638/2009-2 aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarke Nr. 2 844 264 für die Klasse 25 zur Eintragung zuzulassen;

den Verfahrensbeteiligten, die der Klage entgegentreten, die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TORO" (Anmeldung Nr. 2 844 264) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 39.

Inhaberin der im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechte: Confecciones Sanfertús, SL.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte: Spanische Wortmarke "LETORO" (Nr. 465 635) für Waren der Klassen 24 und 25 sowie spanische Bildmarken mit dem Wortbestandteil "TORO" (Nr. 802 043 und Nr. 1 513 622) für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Unrichtige Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke, das Vorliegen einer früheren Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Vereinbarkeit der Marken "TORO" und "LETORO" sowie der Umstand, dass die Benutzung der spanischen Marken "LETORO" (Wortmarke) und "TORO" (Bildmarke) nicht nachgewiesen sei.

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