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Klage, eingereicht am 20. September 2012 - HP Health Clubs Iberia/HABM - Shiseido (ZENSATIONS)

(Rechtssache T-416/12)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: HP Health Clubs Iberia, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Serrat Vinas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Shiseido Company Ltd (Tokio, Japan)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Juni 2012 in der Sache R 2212/2010-1 aufzuheben;

den Widerspruch der Shiseido Company Ltd zurückzuweisen;

die Sache an das HABM zurückzuverweisen, damit dieses die angemeldete Marke für alle angegriffenen Dienstleistungen einträgt, und

dem Beklagten und der anderen Beteiligten in dieser Rechtssache die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin in diesem Verfahren und dem vorausgegangenen Verfahren vor dem HABM entstanden sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "ZENSATIONS" für Dienstleistungen der Klassen 35 und 44 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5 778 303.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Shiseido Company Ltd.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "ZEN" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 21 und 44.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben.

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 75 Satz 2 und Art. 76 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.

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