Language of document : ECLI:EU:T:2014:104





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 5. März 2014 – HP Health Clubs Iberia/HABM – Shiseido (ZENSATIONS)

(Rechtssache T‑416/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ZENSATIONS – Ältere Gemeinschaftswortmarke ZEN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Zulässigkeit der Anträge der Streithelferin – Art. 46 der Verfahrensordnung – Begründungspflicht – Art. 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009 – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Klageschrift – Klagebeantwortung des Streithelfers – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Rechtliche Gesichtspunkte, die in der Klageschrift und der Klagebeantwortung nicht dargestellt sind – Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 46 § 1 Buchst. b und 135 § 1 Unterabs. 2) (vgl. Rn. 18-20)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 41, 42, 79)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ZENSATIONS und Wortmarke ZEN (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43, 44-47, 80-84)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76) (vgl. Rn. 48)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Juni 2012 (Sache R 2212/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Shiseido Company Ltd und der HP Health Clubs Iberia, SA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Anträge der Shiseido Company Ltd werden, soweit sie nicht den Antrag auf Klageabweisung betreffen, als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.

3.

Die HP Health Clubs Iberia, SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

4.

Die Shiseido Company trägt ihre eigenen Kosten.