Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 5. März 2014 – HP Health Clubs Iberia/HABM – Shiseido (ZENSATIONS)
(Rechtssache T‑416/12)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ZENSATIONS – Ältere Gemeinschaftswortmarke ZEN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Zulässigkeit der Anträge der Streithelferin – Art. 46 der Verfahrensordnung – Begründungspflicht – Art. 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009 – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Klageschrift – Klagebeantwortung des Streithelfers – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Rechtliche Gesichtspunkte, die in der Klageschrift und der Klagebeantwortung nicht dargestellt sind – Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 46 § 1 Buchst. b und 135 § 1 Unterabs. 2) (vgl. Rn. 18-20)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 41, 42, 79)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ZENSATIONS und Wortmarke ZEN (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43, 44-47, 80-84)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76) (vgl. Rn. 48)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Juni 2012 (Sache R 2212/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Shiseido Company Ltd und der HP Health Clubs Iberia, SA |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Anträge der Shiseido Company Ltd werden, soweit sie nicht den Antrag auf Klageabweisung betreffen, als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen. |
3. | | Die HP Health Clubs Iberia, SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). |
4. | | Die Shiseido Company trägt ihre eigenen Kosten. |