Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Corte d’appello di Firenze (Italien), eingereicht am 26. März 2024 – A. M./Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

(Rechtssache C-226/24, Barbavi1 )

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte d'appello di Firenze

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: A. M.

Berufungsbeklagter: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

Vorlagefragen

1.    Ist Paragraph 4 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung dahin auszulegen, dass er einer nationalen Tarifvertragsregelung wie der in Art. 40 des C.C.N.L. (contratto collettivo nazionale di lavoro [Nationaler Tarifvertrag]) für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 6. Juli 2006 enthaltenen entgegensteht, die in der für das vorlegende Gericht bindenden Auslegung durch die Corte di Cassazione (Kassationsgerichtshof) für befristet beschäftigte Arbeitnehmer in der Landwirtschaft einen Anspruch auf Vergütung der pro Tag tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anerkennt, während der frühere Art. 30 des C.C.N.L. für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer in der Landwirtschaft einen Anspruch auf Vergütung auf der Grundlage eines Arbeitstags von 6 Stunden und 30 Minuten anerkennt?

2.    Falls die vorherige Frage bejaht wird: Ist Paragraph 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung dahin auszulegen, dass auch die Bestimmung der Höhe des zugunsten der befristet beschäftigten Arbeitnehmer in der Landwirtschaft im Rahmen eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit geschuldeten Pflichtbeitrags zur sozialen Sicherheit zu den Beschäftigungsbedingungen gehört, so dass sie anhand desselben Kriteriums zu bestimmen ist, das für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer in der Landwirtschaft vorgesehen ist, d. h. anhand der tarifvertraglich festgelegten täglichen Arbeitszeit und nicht anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden?

____________

1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.