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Klage, eingereicht am 7. Juli 2009 - Kommission/Arci Nuova Associazione Comitato di Cagliari und Gessa

(Rechtssache T-259/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt M. Moretto, A. M. Rouchaud-Joët und N. Bambara)

Beklagte: Arci Nuova Associazione Comitato di Cagliari (Cagliari, Italien), Alberto Gessa (Cagliari, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Arci Nuova Associazione Comitato di Cagliari und Herrn Alberto Gessa einzel- und gesamtschuldnerisch zu verurteilen, einen Hauptschuldbetrag von 15 675,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen zum Zinssatz von 7,32 % ab dem 20. Mai 2007 bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags zu zahlen;

der Arci Nuova Associazione Comitato di Cagliari und Herrn Alberto Gessa einzel- und gesamtschuldnerisch die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Gegenstand der erhobenen Klage ist die gesamtschuldnerische Verurteilung der genannten Vereinigung und ihres Geschäftsführers zur Zahlung eines Betrags, der der Vorauszahlung entspreche, die die Klägerin zwecks Verwirklichung des Vorhabens "ONG-2003-204-Cagliari-ARCI-l'Europa dei Migranti" geleistet habe. Dieses Vorhaben umfasse eine Reihe von Informations- und Dokumentationstätigkeiten zu den Gemeinschaftsorganen, den Entscheidungsfindungsprozessen und den Etappen des Aufbaus und der Erweiterung der Gemeinschaft in den Sprachen der verschiedenen Herkunftsländer, um die Integration von Migranten zu erleichtern.

Die Vereinbarung habe die Pflicht vorgesehen, innerhalb einer bestimmten Frist den Abschlussbericht über die Durchführung des Vorhabens, die Schlussabrechnung der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Kosten und die Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Vorhabens zu übermitteln.

Da diese Pflicht nicht erfüllt worden sei, habe sich die Kommission entschlossen, die vorliegende Klage zu erheben.

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