Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2014 – Lebedef/Kommission
(Rechtssache T-356/13 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Disziplinarmaßnahme – Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 24. April 2013, Lebedef/Kommission (F-56/11, Slg. ÖD, EU:F:2013:49), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Giorgio Lebedef trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
________________________1 ABl. C 298 vom 12.10.2013.