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Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2014 – Lebedef/Kommission

(Rechtssache T-356/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Disziplinarmaßnahme – Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 24. April 2013, Lebedef/Kommission (F-56/11, Slg. ÖD, EU:F:2013:49), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Giorgio Lebedef trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 298 vom 12.10.2013.