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Beschluss des Gerichts vom 10. September 2014 – Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks/Kommission

(Rechtssache T-354/13)

(Nichtigkeitsklage – Geschützte geografische Angabe „Kołocz śląski“ oder „Kołacz śląski“ – Ablehnung des Antrags auf Löschung der Eintragung – Nicht anfechtba

tigte: D. Triantafyllou und

G. von R

intelen)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in dem Schreiben des Generaldirektors der Generaldirektion „Landwirtschaft und ländli

che Entwicklung“ vom 8. April 2013 enthalten sein soll und nach der der Antrag des Klägers auf L

öschung der

Eintragung der geschützten geografischen Angabe „Kołocz śląski“ oder „Kołacz śląski“ unzulässig seiTenorDie Klage wird als unzulässig abgewiesen.Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. trägt die Kosten.