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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2010 - Brinkmann/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache T-261/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Offensichtliche Unzuständigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Antragsteller: Norbert Brinkmann (Rheine, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Wiegers)

Antragsgegner: Bundesrepublik Deutschland

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Maßgabe, die Anwendung der §§ 47 und 48a BNotO in Bezug auf den Antragsteller auszusetzen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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