Rechtssache T-702/15
BikeWorld GmbH
gegen
Europäische Kommission
„Nichtigkeitsklage – Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist – Unzulässigkeit“
Leitsätze – Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. November 2017
Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden – Eigenschaft eines unabhängigen Dritten im Verhältnis zu den Parteien – Gesellschaft, die von einem ihrer Gesellschafter, der 10 % des Kapitals hält, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt vertreten wird – Unzulässigkeit
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 51 Abs. 1)
Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 31-35, 37, 38, 41-43)