Language of document : ECLI:EU:T:2017:834

Rechtssache T-702/15

BikeWorld GmbH

gegen

Europäische Kommission

„Nichtigkeitsklage – Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist – Unzulässigkeit“

Leitsätze – Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. November 2017

Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden – Eigenschaft eines unabhängigen Dritten im Verhältnis zu den Parteien – Gesellschaft, die von einem ihrer Gesellschafter, der 10 % des Kapitals hält, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt vertreten wird – Unzulässigkeit

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 51 Abs. 1)

Siehe Text der Entscheidung.

(vgl. Rn. 31-35, 37, 38, 41-43)