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Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 13. Juli 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia n. 17 de Palma de Mallorca – Spanien) – ZR, PI/Banco Santander SA

(Rechtsache C-265/221 , Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index])

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Hypothekendarlehensverträge – Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel – Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte Hypothekendarlehen beruhender Referenzindex – Durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter Index – In der Präambel dieses Rechtsakts enthaltene Hinweise – Kontrolle des Transparenzerfordernisses – Beurteilung der Missbräuchlichkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de Primera Instancia n° 17 de Palma de Mallorca

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: ZR, PI

Beklagte: Banco Santander SA

Tenor

Art. 3 Abs. 1 sowie die Art. 4 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

sind dahin auszulegen, dass

für die Beurteilung der Transparenz und der etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel eines Hypothekendarlehensvertrags mit variablem Zinssatz, die als Referenzindex für die regelmäßige Anpassung des für dieses Darlehen geltenden Zinssatzes einen durch ein amtlich veröffentlichtes Rundschreiben festgelegten Index angibt, auf den ein Aufschlag angewandt wird, der Inhalt der in einem anderen Rundschreiben enthaltenen Informationen relevant ist, denen zufolge auf diesen Index unter Berücksichtigung seiner Berechnungsmethode ein negativer Korrekturwert anzuwenden ist, um diesen Zinssatz an den Marktzinssatz anzupassen. Ebenfalls relevant ist, ob diese Informationen einem Durchschnittsverbraucher hinreichend zugänglich sind.

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1     ABl. C 326 vom 29.8.2022.