Beschluss des Gerichts vom 8. März 2011 - Herm. Sprenger/HABM - Kieffer Sattlerwarenfabrik (Form eines Steigbügels)
(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsantrag - Rücknahme des Nichtigkeitsantrags -Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Herm. Sprenger GmbH & Co. KG (Iserlohn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Schiller)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: C. Jenewein und B. Schmidt)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Georg Kieffer Sattlerwarenfabrik GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fischer)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. September 2009 (Sache R 1614/2008-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Georg Kieffer Sattlerwarenfabrik GmbH und der Herm. Sprenger GmbH & Co. KG
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte der Kosten des Beklagten.
____________1 - ABl. C 11 vom 16.1.2010.