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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 22. Mai 2012 – AU/Europäische Kommission

(Rechtssache F-109/10)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Versorgungsbezüge – Abgangsgeld)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: AU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Oehmen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Antrag auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids der Kommission, dem Kläger ein Abgangsgeld zu zahlen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

AU trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 43.