Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 24. Februar 2022 von DD gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache T-703/19, DD/FRA

(Rechtssache C-130/22 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: DD (vertreten durch Rechtsanwältin N. Lorenz)

Andere Partei des Verfahrens: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil vollständig aufzuheben;

infolgedessen:

dem Rechtsmittelführer Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu gewähren, der in der Klageschrift einzeln aufgeführt und nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro geschätzt wird;

die Entscheidung des Direktors der FRA vom 21. Dezember 2018, mit der der Antrag des Rechtsmittelführers nach Art. 90 Abs. 1 des Beamtenstatuts abgelehnt wurde, aufzuheben;

erforderlichenfalls die Entscheidung des Direktors der FRA vom 24. Juni 2019, mit der die Beschwerde des Klägers nach Art. 90 Abs. 2 des Beamtenstatuts zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte alle Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seines Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer folgende Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente in Bezug auf das angefochtene Urteil geltend:

Rechtsfehler, keine Feststellung der rechtlich relevanten Tatsachen, unvollständige Prüfung der Tatsachen und Verfälschung von Beweisen, was die Sachverhaltsfeststellung betrifft.

Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, unzureichende Begründung, Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und offensichtlicher Beurteilungsfehler, was den ersten Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, unvollständige rechtliche Prüfung der relevanten Tatsachen, unvollständige Prüfung der Rüge, unzureichende Begründung, was den zweiten Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, unvollständige Prüfung der Rüge und unzureichende Begründung, was den fünften Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, unvollständige Prüfung der Tatsachen, was den sechsten Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, unvollständige Prüfung der Rüge, unzureichende Begründung, Rüge, dass der herangezogene Beweis nicht rechtmäßig erlangt oder verwertet worden sei, was den achten Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, Verfälschung von Beweisen, falsche rechtliche Einordnung der Tatsachen, unzureichende Begründung, was den neunten Rechtsverstoß betrifft.

Rechtsfehler, unvollständige Prüfung der Tatsachen, unzureichende Begründung und Verstoß gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; was den Abschnitt über den tatsächlichen geltend gemachten Schaden und den Kausalzusammenhang betrifft.

____________