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Klage, eingereicht am 15. April 2022 – Naass und Sea Watch/Frontex

(Rechtssache T-205/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Marie Naass (Berlin, Deutschland), Sea Watch e. V. (Berlin) (vertreten durch Rechtsanwältin I. Van Damme und Rechtsanwalt Q. Declève)

Beklagte: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung DGSC/TO/PAD-2021-00350 der Frontex vom 7. Februar 2022 für nichtig zu erklären;

Frontex die Kosten der Kläger aufzulegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen ihre Klage auf zwei Gründe:

Frontex habe in ihrer Entscheidung DGSC/TO/PAD-2021-00350 vom 7. Februar 2022 nicht angemessen begründet, warum sie die Verbreitung bestimmter Dokumente zu einem spezifischen Ereignis, das am 30. Juli 2021 im Mittelmeer stattgefunden habe, auf der Grundlage der Ausnahmeregelung im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1049/20011 verweigert habe.

Die Entscheidung DGSC/TO/PAD-2021-00350 vom 7. Februar 2022 verstoße gegen Art. 4 Abs. 6 der Verordnung 1049/2001, indem darin ein teilweiser Zugang zu den angeforderten Dokumenten verweigert werde.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).