Language of document : ECLI:EU:T:2012:54





Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 3. Februar 2012 –
Ecologistas en Acción-CODA/Kommission

(Rechtssache T‑359/10)

„Nichtigkeitsklage – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente über den Entwicklungsplan für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) – Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Zugangsverweigerung – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung – Umweltinformationen – Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Europäische Union – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen – Verordnung Nr. 1367/2006 – Beschränkung des Zugangsrechts – Bekanntgabe, die negative Auswirkungen auf den Umweltschutz hätte – Zusätzliche Ausnahme vom Zugangsrecht (Verordnung Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 6) (vgl. Randnrn. 26‑28)

2.                     Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 33‑34, 45)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2010, dem Kläger den Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend eine Untersuchung der spanischen Behörden in der Sache EU-PILOT 724/09/02 ENVI über den Sonderplan betreffend den Schutz und inneren Umbau für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) zu verweigern

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Ecologistas en Acción-CODA trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.