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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Wieland-Werke AG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 9. Dezember 2002

(Rechtssache T-367/02)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Die Wieland-Werke AG, Ulm (Deutschland), hat am 9. Dezember 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigte der Klägerin sind Rechtsanwälte St. Gruber und F. Graf von Stosch.

Die Klägerin beantragt,

- die Entscheidung des beklagten Amtes vom 25.09.2002 in dem Beschwerdeverfahren R 338/2001-1 aufzuheben;

- der beklagten Partei die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

                        

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die Wortmarke "SnTEM" - Anmeldung Nr. 1421734

Waren oder Dienstleistungen:Waren der Klasse 6 (u.a. metallische Halbzeuge in Form von Blechen, Bändern, Streifen, Drähten, Rohren, Profilen und Stangen).

Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung: Ablehnung der Eintragung durch den Prüfer.

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:- Verletzung von Artikel 7 Abs. 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94, da die Marke nicht beschreibend sei.

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