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Rechtsmittel, eingelegt am 27. April 2023 von der Romedor Pharma SRL gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 1. März 2023 in der Rechtssache T38/22, Romedor Pharma SRL/Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

(Rechtssache C276/23 P)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Romedor Pharma SRL (vertreten durch Rechtsanwältin E.M. Dicu)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Perfect Care Distribution SRL

Mit Beschluss vom 28. September 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Klägerin ihre eigenen Kosten trägt.

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