Language of document : ECLI:EU:T:2013:147





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 21. März 2013 – Event/HABM – CBT Comunicación Multimedia (eventer EVENT MANAGEMENT SYSTEMS)

(Rechtssache T‑353/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke eventer EVENT MANAGEMENT SYSTEMS – Ältere nationale Wortmarke Event – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor den Unionsgerichten – Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Beschwerdekammer, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidet – Anfechtung unter Geltendmachung neuer Tatsachen – Unzulässigkeit – Berücksichtigung von nicht im Verfahren vor den Instanzen des Amtes geltend gemachter Rechtsprechung der Union, nationaler oder internationaler Rechtsprechung für Zwecke der Auslegung des Unionsrechts – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnrn. 22, 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 29, 81, 84)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke eventer EVENT MANAGEMENT SYSTEMS und Wortmarke Event (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 38, 57, 67, 74, 80, 83, 92)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Ergänzender Charakter der Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40, 50)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten – Auswirkung (vgl. Randnr. 58)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 60, 63)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. März 2011 (Sache R 939/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Event Holding GmbH & Co. KG und der CBT Comunicación Multimedia, SL

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Event Holding GmbH & Co. KG trägt die Kosten.