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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 - Van Neyghem / Kommission

(Rechtssache F-73/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Bewertung der schriftlichen Prüfung - Beschwerdefrist - Zulässigkeit - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Kris Van Neyghem (Vissenaken, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Jaume und C. Bernard-Glanz, dann Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des EPSO vom 1. Juni 2005, den Kläger wegen des unzureichenden Ergebnisses seiner schriftlichen Prüfung nicht zur mündlichen Prüfung des Auswahlverfahrens EPSO/A/19/04 zuzulassen, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 190 vom 12.8.2006, S. 37.