Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 18. Juni 2013 – Rocket Dog Brands/HABM – Julius-K9 (K9 PRODUCTS)
(Rechtssache T‑338/12)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke K9 PRODUCTS – Ältere Gemeinschaftsbildmarke K9 – Relatives Eintragungshindernis – Fehlende Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 15, 46)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken K9 PRODUCTS und K9 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 18, 19, 29, 34, 48-50, 61, 62)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21-23)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 47)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Mai 2010 (Sache R 1961/2011-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Rocket Dog Brands LLC und der Julius-K9 bt |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Rocket Dog Brands LLC trägt die Kosten. |